In unmittelbarer Nachbarschaft Ihres Urlaubshotels wurde täglich bis in die späten Nachtstunden gearbeitet, selbst am Sonntag. Ein Alternativhotel wurde Ihnen nicht angeboten. Sie forderten deshalb einen Teil der Reisekosten vom Veranstalter zurück.
Die Concordia half: Die Zahlung der geforderten Entschädigung konnte außergerichtlich unter Hinzunahme eines spezialisierten Rechtsanwaltes erreicht werden. Die Anwaltskosten zahlte die Concordia.